Gutachten auch bei Bagatellschaden zulässig
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Regelmäßig stellt sich insbesondere für Fahrer älterer Fahrzeuge mit geringem Fahrzeugwert folgende Frage.
Reparaturschaden – 130% Regelung
Die 130% Regel zur Fahrzeugreparatur wurde vom Bundesgerichtshof geschaffen (Az: VI ZR 67/91, NJW 1992, 305).