Anwaltskosten bei einfach gelagerten Fällen
Sachverhalt:
Vereinzelt verweigern einzelne Versicherungen in jüngster Zeit die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten. Die Versicherungen sind hier der Ansicht, dass es bei einfach gelagerten Fällen nicht notwendig wäre einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen. Das Unfallopfer könne auch ohne juristischen Beistand eine Regulierung erwirken so die Argumentation.
Dabei wird bewusst unterschlagen, dass es schon lange keine einfach gelagerten Fälle mehr gibt. Ebenso dass selbst Fachanwälte für Verkehrsrecht das mittlerweile breite Spektrum an Rechtsprechungen kaum noch überblicken können.
Entscheidung des Gerichts:
In einem solchen Fall musste das Amtsgericht Frankenthal am 30.05.2018 (AZ 3c C 49/18) urteilen und entschied zu Recht, dass die Kosten voll zu erstatten sind.
Zusätzlich musste die Versicherung auch noch die Kosten über diesen Entscheid tragen.
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