FAQ
Frequently Asked Questions
[ Häufig gestellte Fragen ]
Wer bezahlt das Gutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, müssen Sie für das Gutachten keinen Cent zuzahlen – dies übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Wieviel Zeit vergeht bis zur Fertigstellung des Gutachtens?
Nach unserer Begutachtung des Schadens liegt das Gutachten in aller Regel schon nach 24 bis 48 Stunden vor.
Was ist ein Kaskoschaden?
Sollten Sie eine Teilschuld oder die alleinige Schuld an einem Unfall tragen, greift im Normalfall Ihre Versicherung. Welche Fälle abgedeckt sind, können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen. Meist kommt anteilig eine Selbstbeteiligung auf Sie zu.
Wieso benötige ich nach einem Unfall ein Gutachten und keinen Kostenvoranschlag?
Nicht jeder Unfallschaden wickelt sich mit dem Austausch der Versicherungsdaten ab. Im Zweifelsfall brauchen die beteiligten Versicherungen, im Härtefall auch das Gericht, genauere Informationen über den Unfallschaden, als ein Kostenvoranschlag hergibt. In einem professionellen Gutachten von Wilms sind all diese Details enthalten: Die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, der für Sie entstandene Nutzungsausfall, der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall und sein Restwert danach. Um nötigenfalls vor Gericht handfest nachweisen zu können, dass sich der Unfall ereignet hat, wie von Ihnen beschrieben, überprüfen wir darüber hinaus den Unfallhergang auf Plausibilität.
Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?
Ein Fahrzeug, das einen Unfall hinter sich hat, lässt sich für weniger verkaufen als ein unfallfreies Fahrzeug. Das gilt selbst dann, wenn jegliche Schäden gewissenhaft behoben wurden. Die „merkantile Wertminderung“ beschreibt, wie viel Handelswert das Fahrzeug durch den Unfall verloren hat, für wie viel weniger es sich also verkaufen lässt.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Können Sie Ihr Fahrzeug wegen eines Unfallschadens nicht nutzen, ist von Nutzungsausfall die Rede. Bei unserem Gutachten greifen wir Ihnen auch hier unter die Arme: Wir stellen wir für Sie fest, welche Art von Mietwagen Ihnen während der Wartezeit zusteht – oder wie viel finanzielle Entschädigung, sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten.
Wofür benötigt man ein Oldtimer-Gutachten?
Wie jedes Fahrzeug sollte auch ein Oldtimer entsprechend seines Wertes versichert sein. Der Unterschied zu aktuellen Fahrzeugen: Der Wert eines Oldtimers sinkt nicht automatisch mit der Zeit – mitunter steigt er sogar noch. Daher empfiehlt sich alle drei bis vier Jahre ein Oldtimer-Gutachten, so dass Ihr Schmuckstück immer angemessen versichert bleibt.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, müssen Sie für das Gutachten keinen Cent zuzahlen – dies übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Nach unserer Begutachtung des Schadens liegt das Gutachten in aller Regel schon nach 24 bis 48 Stunden vor.
Sollten Sie eine Teilschuld oder die alleinige Schuld an einem Unfall tragen, greift im Normalfall Ihre Versicherung. Welche Fälle abgedeckt sind, können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen. Meist kommt anteilig eine Selbstbeteiligung auf Sie zu.
Ein Fahrzeug, das einen Unfall hinter sich hat, lässt sich für weniger verkaufen als ein unfallfreies Fahrzeug. Das gilt selbst dann, wenn jegliche Schäden gewissenhaft behoben wurden. Die „merkantile Wertminderung“ beschreibt, wie viel Handelswert das Fahrzeug durch den Unfall verloren hat, für wie viel weniger es sich also verkaufen lässt.
Können Sie Ihr Fahrzeug wegen eines Unfallschadens nicht nutzen, ist von Nutzungsausfall die Rede. Bei unserem Gutachten greifen wir Ihnen auch hier unter die Arme: Wir stellen wir für Sie fest, welche Art von Mietwagen Ihnen während der Wartezeit zusteht – oder wie viel finanzielle Entschädigung, sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten.
Nicht jeder Unfallschaden wickelt sich mit dem Austausch der Versicherungsdaten ab. Im Zweifelsfall brauchen die beteiligten Versicherungen, im Härtefall auch das Gericht, genauere Informationen über den Unfallschaden, als ein Kostenvoranschlag hergibt. In einem professionellen Gutachten von Wilms sind all diese Details enthalten: Die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, der für Sie entstandene Nutzungsausfall, der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall und sein Restwert danach. Um nötigenfalls vor Gericht handfest nachweisen zu können, dass sich der Unfall ereignet hat, wie von Ihnen beschrieben, überprüfen wir darüber hinaus den Unfallhergang auf Plausibilität.
Wie jedes Fahrzeug sollte auch ein Oldtimer entsprechend seines Wertes versichert sein. Der Unterschied zu aktuellen Fahrzeugen: Der Wert eines Oldtimers sinkt nicht automatisch mit der Zeit – mitunter steigt er sogar noch. Daher empfiehlt sich alle drei bis vier Jahre ein Oldtimer-Gutachten, so dass Ihr Schmuckstück immer angemessen versichert bleibt.
FAQ
Häufige Fragen
Begutachten Sie ausschließlich PKWs?
Nein, natürlich nicht. Wir helfen Ihnen auch gerne bei Schäden am Motorrad, Anhänger, Transporter sowie Wohnmobil im Falle eines Haftpflichtschadens mit unserer Begutachtung weiter.
Tipp:
Falls Sie sich nicht sicher sind, nutzen Sie einfach unseren WhatsApp-Service und senden Sie uns einfach ein oder mehrere Schadenbilder. Ich werde dann kostenfrei für Sie eine verbindliche Aussage treffen in welchem Umfang Ihnen geholfen werden kann. ▲
Ja, bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie als Geschädigter einen Anwalt hinzuziehen, damit dieser Ihnen juristischen Beistand leistet und dafür sorgt, dass Sie nicht nur Recht haben sondern auch Recht bekommen. Nur so können Sie sich vor willkürlicher Kürzung seitens der Versicherer beispielsweise erfolgreich schützen.
Zur Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen Sie keine Rechtschutzversicherung vorweisen können, um diesen beauftragen zu können. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ist Ihnen zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten gesetzlich verpflichtet. Gleiches gilt auch für den Ersatz der Gutachterkosten bzw. des eigentlichen Schadens am Fahrzeug.
Tipp:
Nur mit anwaltlicher Unterstützung haben Sie die Chance, Ihre Ansprüche und den vollen Schadenumfang auch ohne eigenes Fachwissen vollständig geltend machen zu können. Daher raten wir daher dringend dazu, immer anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. ▲
Die Erstellung eines Gutachtens dauert üblicher Weise 2 Werktage. Für die Zusendung des Originalgutachtens müssen weitere 2 Tage für den Postweg hinzugerechnet werden.
Tipp:
Das Gutachten kann Ihnen zusätzlich per E-Mail kostenfrei und ohne weiteren Zeitverlust direkt nach Erstellung zugesendet werden. ▲
Mit unseren Gutachten ist es Ihnen IMMER möglich statt der Reparatur auch den Weg der sogenannten fiktiven Abrechnung zu wählen. Hierbei muss die Versicherung Ihnen den Nettoschaden ausbezahlen, Sie dürfen das Geld danach beliebig verwenden. ▲
Es wäre unseriös zu behaupten, dass ein Gutachten kostenlos bzw. gratis wäre. Daher wollen wir diesen billigen Werbespruch hier auch nicht anwenden. Stattdessen konfrontieren wir Sie mit der Realität – die einen entscheidenden Vorteil für Sie hat: wir leben in einem Rechtsstaat und hier ist nahezu alles gesetzlich geregelt – auch die Situation eines Unfalls. Und das ist für den Geschädigten positiv zu werten.
Der Verursacher des Schaden bzw. dessen Versicherung ist gesetzlich zum Schadenersatz dieser Kosten (genauso wie eventueller Rechtsanwaltskosten) beim Unfallopfer verpflichtet.
Die Gutachterkosten zählen ebenfalls zum Schadenersatz, so dass diese Kosten auch von der Gegenseite zu zahlen sind.
Somit ist gewährleistet, dass sowohl der eigentliche Schaden am Fahrzeug ersetzt wird und sich ausnahmslos jedes Unfallopfer einen Gutachter und einen Rechtsanwalt leisten kann.
Der konkrete Preis eines Gutachtens bemisst sich an der Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Da die Schadensumme im Vorfeld nicht bekannt sein kann, ist auch der Rechnungsbetrag des Gutachtens nicht genau vorab bekannt.
Der Bundesgerichtshof jedoch hat Preise entsprechend der Schadenhöhen und der Nebenkosten bestimmt, welche unsere Gutachter selbstverständlich übernommen haben um Ihnen bestmögliche Transparenz zu geben. ▲
NEIN! Die Versicherung ist nicht berechtigt die im Gutachten festgelegten Kosten ohne weiteres einfach zu kürzen. Ihr Anwalt wird Ihnen ggf. unter Rücksprache mit Ihrem Gutachter hier weiterhelfen können. ▲
Es gibt 2 Varianten, in denen Ihnen als Geschädigter Nutzungsausfallentschädigung zu steht.
Variante 1:
Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren und benötigen in dieser Zeit keinen Mietwagen, dann steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung zu.
Variante 2:
Ihr Fahrzeug unterliegt der Totalschadenabrechnung und ein Fahrzeugwechsel wird angestrebt. Sollten Sie hier keinen Mietwagen in Anspruch nehmen steht Ihnen somit ersatzweise Nutzungsausfallentschädigung zu.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird bereits im Gutachten festgestellt und dokumentiert. Der Betrag bemisst sich vorrangig nach der Fahrzeugklasse, in der Ihr Fahrzeug einzustufen ist.
Tipp:
Ihr Rechtsanwalt macht den Nutzungsausfall für Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. ▲
Unfall-Situationen werden oftmals von den Beteiligten falsch eingeschätzt. Insbesondere wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eventuell selbst eine gewisse Teilschuld treffen könnte. Kontaktieren Sie uns in solchen Fällen einfach unverbindlich und erzählen Sie uns wie sich der Unfall ereignet hat. Gerne können Sie uns auch Fotos per WhatsApp schicken. Ich werde den Sachverhalt für Sie kostenfrei und rechtssicher ggf. unter Rücksprache mit einem entsprechenden Rechtsanwalt für Sie beantworten.
So machen Sie garantiert nichts falsch! ▲
Durch unser gut strukturiertes Netzwerk können wir direkt bei Anruf einen Termin mit Ihnen abstimmen. Die Begutachtung findet üblicher Weise am gleichen oder nächsten Werktag statt. Wenn Sie einen späteren Termin wünschen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden ist dieses ohne Zusatzkosten selbstverständlich möglich. ▲
Ein Sprichwort sagt: „wer alles kann, kann nichts richtig“
Stellen Sie sich vor, Sie möchten sich ein neues Badezimmer bauen lassen, mit Fußbodenheizung, Whirlpool und allen anderen Annehmlichkeiten. Würden Sie für einen solchen Sonderfall einen normalen Hausmeister anheuern? Oder würden Sie sich lieber vertrauensvoll an jemanden wenden, der jede Woche Design-Bäder baut und Routine und Erfahrung in diesem Bereich hat?
Wieso sollten Sie dann bei einem Unfallschaden sich an einen normalen Gutachter wenden statt sich direkt Hilfe bei einem Spezialisten für Haftpflichtschäden holen?
Wir nutzen grundsätzlich IMD-Net verifizierte Sachverständige.
Diese Spezialisten sind intensiv auf die umfassenden Besonderheiten von Haftpflichtschäden sowie entsprechende Beweissicherung geschult.
Unser Versprechen an Sie:
Wir garantieren, dass Ihr Gutachter von uns ein echter Haftpflichtschadenexperte ist, der keinen anderen Aufgabenfeldern nachgeht!
Somit ist stets sicher gestellt, dass wir Ihnen für Ihren Haftpflichtschaden den bestmöglichsten Spezialisten hierfür bereitstellen können.
Tipp:
Vergleichen Sie uns! Sie werden vermutlich kein weiteres Angebot an unabhängigen zu 100% auf Haftpflichtschaden spezialisierten Gutachtern finden. ▲
Mit dem Wort „Bagatellschaden“ versucht die Versicherung einen Begriff zu definieren, bei dem auf Grund der Geringfügigkeit des Schadens kein Gutachter erforderlich sei. Die Bagatellschadengrenze liegt bei 715,81 EUR (ursprünglich 1.400 DM).
Als Laie können Sie aber oftmals nicht mit Bestimmtheit sagen, ob dieser Wert erreicht bzw. überschritten wird. Und genau weil Sie es nicht einschätzen können, dürfen Sie einen Gutachter hinzuziehen.
Gerne machen Versicherungen auch schon mal die Aussage, dass sie bis 3.000 EUR den Schaden auch ohne Gutachten regulieren würden.
Der Beweggrund hierfür liegt klar auf der Hand:
Die Versicherung erhofft sich, dass der Geschädigte weder Gutachter noch Rechtsanwalt in Anspruch nimmt um sich bei dem Schaden fachmännisch helfen zu lassen. Unterm Strich können Sie als Laie gar nicht beurteilen ob die Versicherung Ihnen alle Ansprüche zahlt, denn Sie haben schließlich freiwillig auf diese gutachterliche Feststellung sowie auch die juristische Überprüfung durch einen Anwalt verzichtet.
Tipp:
Um hier Abhilfe zu schaffen, biete ich Ihnen die Möglichkeit mich per WhatsApp einfach ein oder mehrere Schadenbilder zu senden. Ich werde dann kostenfrei und unverbindlich für Sie in einer Vorab-Berechnung feststellen, ob ein Gutachten oder nur ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist. ▲
Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug durch einen Dritten mit seinem PKW oder ein Fahrrad, Schubkarre oder sonstiges beschädigt wurde – wenn der Verursacher bekannt ist, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Somit ist Ihr Schadenersatzanspruch gegeben und Sie müssen den Schaden entsprechend gegenüber Ihm bzw. der Versicherung nachweisen. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Gutachten als Beweis über den entstandenen Schaden.
Tipp:
Um hier Sicherheit im Vorfeld für Sie zu schaffen, biete ich Ihnen die Möglichkeit mich per WhatsApp einfach ein oder mehrere Schadenbilder zu senden. Ich werde dann kostenfrei und unverbindlich für Sie vorab den Sachverhalt ggf. unter Rücksprache mit einem geeigneten Rechtsanwalt prüfen. So kann sichergestellt werden, was für Sie der bestmögliche Weg ist, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. ▲
Sie sind sich nicht sicher, ob ein Gutachten für Sie Sinn macht? – Kein Problem! Schicken Sie uns einfach per WhatsApp ein Handyfoto. Ich werde den Sachverhalt für Sie kostenfrei und rechtssicher beantworten.
So machen Sie garantiert nichts falsch! ▲
Es werden grundsätzlich die gesamten Verrechnungssätze des nächst gelegenen Autohauses des entsprechenden Fahrzeugherstellers verwendet. Wir greifen dafür auf eine stets aktuelle Datenbank von Autohäusern zurück. Nur so ist gewährleistet, dass Sie später die freie Werkstattwahl haben.
Tipp:
Eine Schadenberechnung mit anderen Verrechnungssätzen würde zu einem geringeren Schadenersatzbetrag für Sie führen, und liegt somit vermutlich nicht in Ihrem Interesse. ▲
Sind sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so dürfen Sie den Gutachter selber bestimmen.
Tipp:
Manche Versicherungen versuchen den Geschädigten zum Kostenvoranschlag oder aber auch zur Nutzung des versicherungseigenen Gutachters zu überreden.
Beides liegt finanziell nicht in Ihrem Interesse, da beides lediglich dazu dienen soll, Ihnen Ihre berechtigten Ansprüche später erfolgreich ganz oder teilweise verwehren zu können.
Lassen Sie sich also besser nicht auf entsprechende Angebote der Versicherung ein. ▲
Die sogenannte merkantile Wertminderung wird in jedem Gutachten von unseren Gutachtern für Sie ermittelt. Diese stellt den Betrag dar, den Ihr Fahrzeug durch das Unfallereigniss auch nach Reparatur bei einem Verkauf weniger Wert wäre als wenn das Unfallereigniss nicht stattgefunden hätte.
Pauschal wird sehr oft behauptet, dass Fahrzeugen, die entweder mehr als 100.000 km gelaufen sind oder älter wie 5 Jahre sind, keine Wertminderung zu stehen würde. Glauben Sie nicht immer alles, was die Versicherungen von sich geben.
Wertminderung ist grundsätzlich unabhängig von Alter und Laufleistung
Repräsentativ wurden alle Gutachten unserer Sachverständigen statistisch ausgewertet.
Das Ergebnis: In rund 92% aller Schadenfälle kommt es zu einer Wertminderung, welche teils nicht unerheblich ist.
Tipp:
Der Betrag der Wertminderung gilt als Teil des Schadens und muss dem Gesetze nach damit ebenfalls von der zur Zahlung verpflichteten Versicherung erstattet werden. Ihr Rechtsanwalt wird diesen Betrag von der Versicherung für sie automatisch mit einfordern. Der im Gutachten aufgeführte Betrag der Wertminderung steht unabhängig davon ob das Fahrzeug repariert wird zu. ▲
Die reine Fahrzeugbegutachtung dauert für unsere spezialisierten Gutachter in der Regel ca. 20 Minuten. Dazu kommt der Zeitbedarf, den Sie zur ausführlichen Beratung wünschen, welcher für Sie selbstverständlich kostenfrei ist. ▲
Im Rahmen der Begutachtung nehmen sich unsere Gutachter grundsätzlich die Zeit, die Sie brauchen, um offene Fragen gerne auch ausführlich zu erörtern. Aber auch nach Erhalt des Gutachtens können Sie Ihren Gutachter immer per Direktanruf kontaktieren. Er wird Ihnen jederzeit weitere offene Fragen gerne für Sie detailliert beantworten.
Grundsätzlich gibt es keine zeitlichen Beschränkungen bei unseren Gutachtern für Sie. ▲
Diese Entscheidung liegt üblicherweise bei Ihnen. Die Begutachtung kann bei Ihnen zu Hause oder auch am Arbeitsplatz stattfinden. Sollte Ihr Fahrzeug bereits in einer Werkstatt oder Verwahrstelle stehen, so ist auch dort eine Begutachtung problemlos möglich. Unsere Sachverständigen kommen stets entsprechend ausgerüstet zum Ort der Begutachtung. ▲
Bei der Begutachtung durch unsere Gutachter ist es Ihnen grundsätzlich freigestellt, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen.
Tipp:
In manchen Fällen versuchen Versicherungen Sie in sogenannte Partnerwerkstätten zu navigieren. Hier ist grundsätzlich Vorsicht geboten, da diese Betriebe in der Regel nicht auf Grund Ihrer Kompetenz, sondern lediglich auf Grund ihres niedrigen Preisniveaus empfohlen werden. ▲
Immer wieder stellt sich für Unfallopfer die Frage, ob ein Kostenvoranschlag nicht vielleicht zum Nachweis des Schadens ausreichend ist. Um diese Entscheidung zu erleichtern haben wir Ihnen hier die grundsätzlichen Unterschiede gegenüber gestellt. ▲
Kostenvoranschlag | Gutachten |
---|---|
Geringere Stundenverrechnungssätze der Reparaturwerkstatt | Volle Stundenverrechnungssätze der Marken-Vertragswerkstatt |
Einfache Ersatzteilpreise | Ersatzteilpreise mit Herstellerzuschlag |
Teilweise Nebenkostenerfassung | Vollständige Nebenkostenerfassung |
Keine Wertminderung | Wertminderung wird ermittelt |
Kein Nutzungsausfall | Nutzungsausfall wird berechnet |
Sie müssen in die Werkstatt fahren | Gutachter kommt zu Ihnen |
Kein Schadennachweis | Gerichtlich zugelassenes Beweismittel |
Keine Ermittlung Wiederbeschaffungswertes | Fahrzeugwert wird ermittelt |
Keine Restwertermittlung | Restwert wird verbindlich ermittelt |
Keine Berücksichtigung von Zubehör | Zubehör wird bewertet |
Kostenvoranschlag ist nicht immer erstattungsfähig | Gutachtenkosten sind gesetzlich geregelt zu Lasten des Unfallverursachers |
Keine Möglichkeit der Totalschadenabrechnung gegeben | Möglichkeit der Totalschadenabrechnung gegeben |
Keine Angabe der Verkehrssicherheit | Angabe zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit ist gegeben |
Keine verbindliche technische Reparaturfreigabe möglich | Technische Reparaturfreigabe wird verbindlich gegeben |
Kein Nachweis über reparierte und unreparierte Vorschäden | Reparierte und unreparierte Vorschäden werden dokumentiert |
Kein Nachweis über Fahrzeugzustand | Fahrzeugzustand wird nachgewiesen |
Keine Bilddokumentation über den Schaden | Bilddokumentation über Schaden wird erstellt und 10 Jahre für Sie gespeichert |
Keine Bilddokumentation über Fahrzeugzustand | Bilddokumentation über Fahrzeugzustand wird erstellt und 10 Jahre für Sie gespeichert |
Kein Anspruch auf Ausgleich nachträglich erkannter Schäden | Anspruch auf Ausgleich von nachträglich erkannten Schäden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen |
Ein Kostenvoranschlag stellt lediglich ein kaufmännisches Angebot zur Beseitigung bestimmter, erkannter Beschädigungen dar.
Das Gutachten jedoch ist der einzige Weg, ein nachhaltiges und dauerhaftes Beweismittel mit der Möglichkeit einer späteren vollständigen Schadenregulierung zu erhalten und damit absolut unverzichtbar bei einem Unfall. ▲