Unfall und Schadengutachten
Leistungen / Gutachten
Bei Kaskoschäden wird die Zustimmung Ihrer Versicherung benötigt, dann könne wir für Sie auch ein Kasko-Gutachten erstellen
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben sie das Recht einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten des Gutachtens trägt bei klarer Sachlage die gegnerische Versicherung.
Im Haftpflichtschadenfall erstellen wir für Sie kostenlos Gutachten für:
Bei Kaskoschäden wird die Zustimmung Ihrer Versicherung benötigt, dann könne wir für Sie auch ein Kasko-Gutachten erstellen.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt Auto-Gutachten zuverlässig, schnell und kompetent ein Unfallgutachten. Mit dem Unfallgutachten von Auto Gutachten ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und problemlose Schadensregulierung.
Bei Kaskoschäden wird die Zustimmung Ihrer Versicherung benötigt, dann könne wir für Sie auch ein Kasko-Gutachten erstellen
Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns vor Ort.
In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, E-Mail oder Fax an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.
Im Gutachten werden alle, auch für Sie, wichtige Daten zur Reparaturkostenhöhe, Reparaturdauer, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Wertverbesserungen aufgezeigt.
Diplom-Ingenieur Dalyanoglu bei der Begutachtung eines Schadens.
Informationen für Autofahrer
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als bis max. 750,00 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
Umfang des Schadens
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Merkantile Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitig werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
Werkstatt des Vertrauens
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Mietwagen
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeuges, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
Schutz des Versicherers des Unfallverursachers
Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
Achtung Schadenmanagement
Halten Sie die Abwicklung eines Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen gerne für Sie bereit.