Reparaturschaden – 130% Regelung
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Die 130% Regel zur Fahrzeugreparatur wurde vom Bundesgerichtshof geschaffen (Az: VI ZR 67/91, NJW 1992, 305).
130% Regelung und mehr
Zweifelsohne ist die Reparatur eines sogenannten 130% Schaden für die zur Zahlung verpflichteten Versicherung