Ferngutachten – wie sicher ist das eigentlich?
Ferngutachten – bequem und sicher?
Ferngutachten – einfach selbst ein paar Bilder mit dem Handy machen, hochladen und schon erhalten Sie in Kürze das fertige Gutachten zurück. So oder ähnlich lauten die Versprechungen einiger Versicherer mittlerweile.
Diese Option wird an das Versprechen gekoppelt, eine schnelle Regulierung zu ermöglichen. In der Tat zahlt die Versicherung schneller aus, wenn Sie sich auf dieses Spiel einlassen; aber nicht ganz ohne Hintergedanken. Man nutzt Ihre Unwissenheit aus, denn in den Führungsetagen weiß man, dass Sie als Laie den Schaden nicht vollständig fotografieren können, da Ihnen das technische Verständnis fehlt sowie die entsprechende Ausrüstung.
Ist der Schaden von Ihnen nicht vollständig erfasst, fällt der Auszahlungsbetrag verständlicherweise geringer aus – das ist der Hintergedanke der Versicherungsbranche dabei.
Aber auch im Internet findet man mittlerweile sogenannte „Ferngutachter“, die sich den Schaden ebenfalls nicht persönlich anschauen und nur anhand von Kundenbildern eine Kalkulation erstellen.
Ob das natürlich der beste Weg ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ein Sachverständiger vor Ort kann natürlich viel mehr Erkennen als auf ein paar von Ihnen eingereichten Bildern. Wer besitzt schon zu Hause eine entsprechende Ausrüstung für über 10.000 EUR für den Fall eines unverschuldeten Unfalls?
Wie beispielsweise soll die teure Elektronik ausgelesen, Schichtstärken gemessen oder gar in Hohlräume gefilmt und fotografiert werden? Wissen Sie, wie Sie gerichtsfest und beweissichernd Schäden dokumentieren sollen? Eine handvoll Bilder erfüllen den Zweck definitiv nicht!
Bereits vor Jahren mussten sich die ersten Gerichte mit der rechtssicherheit der ersten Ferngutachten auseinandersetzen.
Was urteil die Gerichte?
Das Amtsgericht Dachau (AZ: 3C 1146/10) hat bereits am 30.01.2013 als eines der ersten darüber geurteilt, ob ein Ferngutachten bei welchem der Sachverständige das Fahrzeug niemals persönlich in Augenschein genommen hatte, überhaupt brauchbar ist.
Die Versicherung hatte dem Unfallopfer die Kosten des Schaden nur teilweise ersetzt und die Kosten des Gutachten garnicht. Man vertrat die Auffassung, dass ein solches Fergutachten unbrauchbar zur Schadenregulierung wäre.
So kam es schliesslich zum Prozess, in welchem das Urteil des AG Dachau umfangreich und eindeutig ausfiel.
Das Gericht beauftragte einen weiteren Sachverständigen, der ein Gutachten über die mögliche Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Ferngutachten erstellte. Hierbei wurde belegt, dass diese Art der Begutachtung nicht zum Nachweis eines Schadenumfangs entsprechend der Notwendigkeit im Haftpflichtschadenfall geeignet ist.
In logischer Konsequenz wurde die Versicherung von der Zahlpflicht der noch offenen Reparaturkosten befreit, so dass diese das Unfallopfer nun selber tragen musss. Die Kosten für das Ferngutachten brauchen ebenfalls nicht von der Versicherung bezahlt werden. Diese hat das Unfallopfer ebenfalls vollständig selbst zu zahlen.
Zu beachten ist ebenfalls, dass die Rechtsanwaltskosten beider Parteien, die Gerichtskosten und auch die des Gerichtssachverständigen der Verlierer des Prozess zahlen musste.
Hinweis: Auch verschiedene Versicherungen versuchen regelmäßig selber Ferngutachten zu erstellen. Für diese gelten selbstverständlich die gleichen Regeln wie für alle anderen. Auch diese Ferngutachten sind als unbrauchbar einzustufen.
Der sichere Weg:
Wie das Urteil des Gerichts zeigt, ist ein Ferngutachten ganz sicher nicht der ideale Weg um die eigenen Schadenansprüche zu dokumentieren.
Unsere eigenen verifizierten Sachverständigen erscheinen grundsätzlich zur persönlichen Inaugenscheinnahme eines Unfallschaden bei Ihnen vor Ort! Mit großem Fachwissen und professioneller Ausrüstung wird jeder Schaden erkannt und rechtssicher dokumentiert.
Nur so kann regelmäßig sichergestellt werden, dass Ihnen kein Anspruch entgeht!
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