BGH prüft die Angemessenheit der Kfz-Sachverständigenkosten

Sachverhalt:

Schnell kann es bei der Abrechnung der Sachverständigenkosten mit der gegnerischen Versicherung zu Streitigkeiten kommen. Oftmals wird deren Angemessenheit in Frage gestellt.

Es ist auffällig, dass es immer die gleichen Versicherer sind, die bestreiten, dass die vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Beträge angemessen wären.

Urteil des BGH:

Nun hat sich der Bundesgerichtshof am 24.10.2017 (AZ: VI ZR 61/17) einmal wieder mit diesem Thema auseinandergesetzt. Das Gericht urteilte entsprechend was Recht und was Unrecht ist.

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht zum Preisvergleich verpflichtet sei. Allerdings müsse aber auch der Geschädigte eine gewissen Plausibilitätskontrolle vornehmen.

Diese sei jedoch entbehrlich, sofern der Sachverständige nach der aktuellen BVSK-Honorarbefragung abrechnet.

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